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Ein Herz für schlichte GemüterGastkommentar, Computerwoche 02.02.2001
Ein verfrühtes Osterei legte kürzlich das Landgericht Hamburg, das Anwaltspraxen landauf, landab wohl einen warmen Frühlingsregen bescheren dürfte: Unerwünschte Hyperlinks von fremden Sites auf seine eigenen Webseiten dürfe der Kläger mit Fug und Recht verbieten. Befremdlich ist nicht nur das Urteil, sondern schon allein die Tatsache, dass diese Klage überhaupt zur Entscheidung angenommen wurde. Mit dem Hamburger Spruch zeigten die Richter entweder ein Herz für schlichte Gemüter - oder aber aber, dass es mit der "Sachkunde des Gerichts" eben auch nicht unbedingt zum besten bestellt war, denn die Klage war schließlich vermeidbar, und damit mutwillig. Sie hätte also nach geltenden Maßstäben von vornherein abgewiesen werden müssen. Allein mit mittelmäßigem Know-how auf Klägerseite hätte sich die Angelegenheit rein technisch lösen lassen, Rechtsanspruch hin oder her. Und so mancher Webdesigner hat das ja auch schon aus purer Dusseligkeit hinbekommen: Links zu etlichen Seiten eines großen deutschen Trainingsanbieters etwa brauchte man sich lange Zeit gar nicht erst zu merken, denn der Webdesignkünstler war sich offensichtlich über die Folgen von Java und Javascript nicht im klaren. Kontraproduktiv für's Geschäft zwar, doch den Konzern schien das längere Zeit nicht zu stören. Das Hamburger Urteil ist deshalb nicht nur realitätsfremd und Gift für E-Business jeder Art, sondern auch ebenso entbehrlich wie für einen Glatzkopf die Haarbürste. Doch womöglich hat das Scharmützel für den Verlierer auch etwas Positives: Die Linzenzgebühren für Hyperlinks, die British Telecom neuerdings einzutreiben beginnt, dürften für die Web-Site des Pechvogels wohl etwas niedriger ausfallen. Eitel Dignatz ist Unternehmensberater und Inhaber des Münchner Unternehmens Dignatz Consulting.
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